FAQ
Wartungsservice
Alle Wartungs- und Servicearbeiten laut Herstellervorgabe (z.B. Inspektionsservice) sowie HU/AU. Diese müssen durch Arval-Partnerwerkstätten durchgeführt werden. Weisen Sie die Werkstatt bitte darauf hin, dass es sich um ein Arval Fahrzeug handelt. Diese werden dann eine Freigabe über Arval einholen und Arval wird die Kosten übernehmen.
Bei Arbeiten, die über Arval abgewickelt werden, dürfen ausschließlich Arval-Partnerwerkstätten genutzt werden.
Bei Reparaturen, die nicht über Arval abgewickelt werden, sind Sie nicht an das Arval Netzwerk gebunden, dürfen diese aber gerne dort beauftragen. Sollten die Arbeiten in einer Arval-Partnerwerkstatt durchgeführt werden, so wird eine Freigabeanfrage der Werkstatt benötigt. Kosten bis 500,- Euro werden Ihnen ohne vorheriger Rücksprache weiterbelastet, sollten die Kosten darüber liegen, kommt Arval auf Sie zu. Bei Verschleißreparaturen außerhalb des Arval-Partnernetzwerk darf die Rechnung nicht auf Arval ausgestellt werden.
Die Wartungsintervalle der von Amazon eingesetzten Fahrzeuge können in Absprache mit Arval von der Anzeige des Fahrzeuges und den regulären Intervallen abweichen! Dies ist z.B. der Fall, wenn die regulären Wartungstermine in einen Zeitraum fallen, der von Amazon für planbare Werkstattaufenthalte ausgeschlossen wurde (z.B. Oktober-Dezember). Bitte halten Sie deshalb unbedingt die von Amazon kommunizierten Wartungstermine ein! Es gelten folgende Intervalle:
Ford Transit Cust.280 L1H2 Trend 96 A.4d
-
Wartung: alle 40.000 km oder 24 Monate
-
Öl-Service: alle 20.000 km oder 12 Monate
-
UVV-Prüfung: Jährlich
-
HU/AU: 24 Monate
Mercedes Sprinter 315CDI Stan.VA 110 A.4d
- Wartung: alle 40.000 km oder 24 Monate
- UVV-Prüfung: Jährlich
- HU/AU: 24 Monate
Haben Sie technische Probleme mit Ihrem Leasingfahrzeug? Melden Sie den Vorfall bitte über unsere Arval DSP Hotline +49 (0) 89 / 744 23 567. Wir werden alle notwendigen Schritte einleiten.
Für Schäden ohne Unfallgegner steht Ihnen zusätzlich das Online-Formular über My Arval zur Verfügung
Folgenden Arbeiten sind nicht Bestandteil des Vertrages, weshalb Sie diese selbst organisieren und die Kosten hierfür tragen müssen.
- Bremsen sowie Austausch sonstiger Verschleißteile (z.B. Schreibenwischblätter)
- UVV
- Flüssigkeiten (z.B. Nachfüllöle oder Wischwasser)
- Reifenersatz
Hinweis Reifen: Ihre Fahrzeuge sind mit Ganzjahresreifen ausgestattet. Sollten Sie Reifenersatz benötigen, bitten wir Sie, diesen selbstständig zu organisieren.
Werkstattersatzfahrzeuge sind ebenfalls nicht abgedeckt und verursachen zusätzliche Kosten für Ihren Arbeitgeber.
Bei Arbeiten, die Arval übernimmt: Der Rechnungsprozess verläuft, von Freigabe über die Prüfung bis hin zur Zahlung durch Arval, für Sie als DSP problemlos ab. Sie autorisieren sich bei einer Partnerwerkstatt mithilfe des Kfz-Scheins des Fahrzeuges. Die Werkstatt holt eine Freigabe der durchzuführenden Reparatur bei Arval ein. Nach Fertigstellung sendet die Werkstatt die Rechnung direkt an Arval. Sie als DSP sind in der Zahlungsabwicklung nicht involviert.
Bei Arbeiten, die Arval nicht übernimmt: Sollten die Arbeiten in einer Arval-Partnerwerkstatt durchgeführt werden, so wird ebenfalls eine Freigabeanfrage der Werkstatt benötigt. Kosten bis 500,- Euro werden Ihnen ohne vorheriger Rücksprache weiterbelastet, sollten die Kosten darüber liegen, so wird Arval bei Ihnen vor Freigabe an die Werkstatt das Einverständnis einholen. Bei Verschleißreparaturen außerhalb des Arval-Partnernetzwerks darf die Rechnung nicht auf Arval ausgestellt werden.
Hinweise zu Reifen
Ihr Fahrzeug ist mit Ganzjahresreifen ausgestattet. Sollten Sie Reifenersatz benötigen, bitten wir Sie, diesen selbst zu organisieren. Diese Leistung ist nicht im vereinbarten Vertragsumfang enthalten.
Kontrollieren Sie in regelmäßigen Abständen den Luftdruck Ihrer Reifen. Vergessen Sie nicht, auch den Reservereifen zu kontrollieren. Durch unachtsames Fahren können Schäden am Reifen entstehen.
Sobald Sie eine Beschädigung feststellen, empfehlen wir Ihnen, einen Reifenpartner in Ihrer Nähe für den Austausch aufzusuchen.
Im Falle eines Schadens
Melden Sie bitte jeden Schaden, egal ob technischer Defekt oder Unfall, an Arval über die Arval DSP Hotline unter +49 (0) 89 744 23 567. Für Schäden ohne Unfallgegner steht Ihnen zusätzlich das Online-Formular über My Arval zur Verfügung.
Bitte informieren Sie bei Personenschäden, Wildschäden, Brand, Diebstahl, Einbruch, Parkschäden sowie Vandalismus außerdem so schnell wie möglich die nächste Polizeidienststelle.
Arval veranlasst alle weiteren Schritte und kümmert sich um die gesamte Schadenabwicklung einschließlich der Abstimmung mit den Versicherungen.
Falls Ihr Fahrzeug nicht fahrtüchtig sein sollte, organisieren wir den Transport in eine unserer Partner-Werkstätten und gegebenenfalls die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges.
Schadenreparaturen dürfen nur durch Arval beauftragt und in einer der Arval-Partnerwerkstätten durchgeführt werden.
Melden Sie den Schaden telefonisch über die Arval DSP Hotline +49 (0) 89 / 744 23 567.
Arval nimmt die Unfalldetails von Ihnen entgegen und veranlasst die weiteren Schritte, wie zum Beispiel die Bergung oder Abholung des Fahrzeuges. Sie erhalten eine ausgefüllte Schadensanzeige zur Bestätigung. Die Auswahl der Werkstatt und die Erteilung von Reparaturaufträgen darf nur von Arval vorgenommen werden.
Wir bitten Sie bei Personenschäden, Diebstahl, Einbruch, Brand-, Wild- und Parkschäden mit Fahrerflucht sowie Vandalismus sofort die nächste Polizeidienststelle zu informieren. Unterschreiben Sie keine Schuldanerkenntnis oder Abtretungserklärung vor Ort!
Bitte melden Sie jeden Schaden, auch wenn keine Drittpartei beteiligt war. Entweder über unsere Arval DSP Hotline +49 (0) 89 744 23 567. Alternativ können Sie Schäden ohne Drittpartei auch online über My Arval melden.
Melden Sie Glasschäden an unsere Arval DSP Hotline +49 (0) 89 744 23 567. Für die Reparatur steht Ihnen unser Partnernetz von Carglass und Euromaster zur Verfügung, die die Arbeiten schnell und professionell erledigen.
Nicht gemeldete Schäden führen bei der Rückgabe des Fahrzeuges zu Kosten, die Ihnen berechnet werden. Dies gilt auch für Schäden, die Sie selbst repariert haben bzw. nicht sach- und fachgerecht über eine Arval Partnerwerkstatt repariert haben lassen.
Hotlines
Sollten Sie Fragen zu bestimmten Themen haben, steht Ihnen ein Spezialistenteam zur Seite, dass Sie jederzeit erreichen können. Ihre Arval DSP Hotline lautet +49 (0) 89 744 23 567. Alternativ können Sie eine E-Mail schreiben an dspmanagement@arval.de.
Hinweis: Meldung von Pannen und Schäden
Für Schäden ohne Unfallgegner steht Ihnen zusätzlich das Online-Formular von My Arval zur Verfügung.
Unsere Partnerwerkstätten müssen bestimmte Kosten über uns freigeben lassen. Hierfür steht ihnen die Hotline +49 (0) 89 744 23 555* zur Verfügung.
*Die Hotline dient Ihnen lediglich zur Information. Unseren Arval Partnerwerkstätten ist der Prozess bekannt.
Leasingzeitende
Vor Ablauf Ihres Leasingvertrages wird sich Ihr Amazon-Fleet-Team rechtzeitig mit uns in Verbindung setzen und uns über das bevorstehende Ende Ihrer Fahrzeuge informieren. Unser Dienstleister vereinbart dann einen Termin zur Rückgabe mit Ihnen und veranlasst die Abholung des Fahrzeuges bei Ihrer Amazon Delivery Station. Bei der Rückgabe wird ein Zustandsprotokoll erstellt.
Anschließend erfolgt am Stellplatz eine Begutachtung durch einen unabhängigen Sachverständigen. Hier wird der Fahrzeugzustand dokumentiert und die akzeptablen sowie nicht akzeptablen Schäden unter Beachtung der Laufleistung und des Fahrzeugalters ermittelt. Das finale Gutachten erfolgt gemäß dem Kriterienkatalog von Amazon.
Vor Rückgabe bitten wir Sie, Ihr Leasingfahrzeug auf Sauberkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Hierfür stellen wir Ihnen eine Checklist zur Fahrzeugrückgabe zur Verfügung. Achten Sie darauf, dass Sie Ihr Fahrzeug mit der gleichen Ausstattung zurückgeben, wie Sie es erhalten haben, da sonst Zusatzkosten und Bearbeitungsgebühren berechnet werden können.
Bei einer außerordentlichen Beendigung des Einzelleasingvertrages muss der DSP einen sofort fälligen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung zusätzlich zu den rückständigen Leasingraten bezahlen. Dieser Schadensersatzanspruch wird berechnet auf Basis des Gesamtbetrags der für die restliche Vertragslaufzeit noch geschuldeten Leasingraten und der der refinanzierenden Bank geschuldeten Vorfälligkeitsentschädigung sowie etwaiger Ausgleichszahlungen an Dritte.