IDENTIFIKATION UND LEGITIMATION
Die Arval Deutschland GmbH ist gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 Geldwäschegesetz (GwG) in Verbindung mit § 11 Abs. 1 GwG und § 11 Abs. 4 Nr. 1 GwG als Leasinggesellschaft dazu verpflichtet den Vertragspartner/Leasingnehmer, den wirtschaftlich Berechtigten und die für den Vertragspartner auftretende(n) Person(en) zu identifizieren.
Auftretende Person
Bei einer für den Vertragspartner auftretenden (natürlichen) Person handelt es sich um diejenige Person, die vorgibt, im Namen des Vertragspartners/Leasingnehmers zu handeln. Dies setzt keine körperliche Anwesenheit vor Ort voraus (z. B. Online-Geschäftsaktivität). Erfasst werden sowohl die in rechtsgeschäftlicher Vertretung handelnden Personen (z. B. Bevollmächtigte) als auch gesetzliche Vertreter (z. B. Geschäftsführer/Vorstände, Prokuristen). Die auftretende Person ist jede natürliche Person, die gegenüber der Arval Deutschland GmbH Verträge für den Vertragspartner / Leasingnehmer unterzeichnet.
Für jede auftretende Person, außer sie ist Geschäftsführer oder Prokurist, muss zusätzlich zur Legitimation eine "unterzeichnete Handlungsvollmacht“ vorliegen.
Generell wird eine Handlungsvollmacht von einem Geschäftsführer oder Prokuristen abgerufen oder von einer auftretenden Person, die von einem Geschäftsführer oder einem Prokuristen bevollmächtigt wurde.
Der Vertragspartner/Leasingnehmer ist durch § 11 Abs. 6 GwG gesetzlich zur Mitwirkung und Aktualisierung der Daten verpflichtet. Zu Dokumentationszwecken ist gemäß § 8 Abs. 2 GwG eine Kopie der betreffenden Dokumente anzufertigen und aufzubewahren.