
Die E-Förderung „Sozial & Mobil“
Elektromobilität für soziale Einrichtungen
Unternehmen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen profitieren von einer einmaligen Förderung: Dem Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“. Steigen Sie jetzt auf Elektromobilität um und sichern Sie sich die Förderung für Ihre E-Flotte. Wir erleichtern Ihnen den Zugang zu den Fördergeldern und ermöglichen Ihnen dank attraktiver Leasingkonditionen einen ressourcenschonenden Umstieg auf elektrische Mobilität.
Zur Förderung

Das Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“
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Inhalte des Programms
Hilfe zur Selbsthilfe für soziale und gesundheitliche Einrichtungen
Mit dem Förderpaket „Sozial & Mobil“ unterstützt die Bundesregierung beispielsweise mobile Pflegedienste, Sozialstationen, Krankenhäuser und jede Menge weitere karitative Organisationen und Unternehmen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen beim Umstieg auf Elektromobilität.
Förderung reiner Elektroautos (BEV)
Bis 2030 sollen auf Deutschlands Straßen größtenteils E-Fahrzeuge rollen. Etwa 273.000 Fahrzeuge auf deutschen Straßen fahren für das Sozial- und Gesundheitswesen. Nur ein Bruchteil davon wird bisher elektrisch betrieben.
Unterstützung des Klimaschutz durch E-Mobilität
Elektrisch betriebene Fahrzeuge fahren abgasfrei und je nach Lademethode sogar klimaneutral. Durch den Umstieg auf Elektromobilität verbessern Sie die Luftqualität. Zudem informieren wir Sie über mögliche Klimakompensationsprogramme.
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Wir bringen Ihre E-Flotte ins Rollen
Wir unterstützen Sie aktiv beim Umstieg von einem konventionell betriebenen Fuhrpark auf einen elektrisierten E-Fuhrpark. Mit uns gelingt der Umstieg auf Elektromobilität ohne hohe Anschaffungskosten:
- Sie wählen Ihr gewünschtes Elektroauto aus.
- Unserer E-Mobility-Experten wickeln den gesamten bürokratischen Teil des Flottenaustauschprogrammes für Sie ab.
- Im Anschluss daran, machen wir Ihnen ein Leasingangebot zu günstigen Konditionen.
So profitieren Sie von einer Zusammenarbeit mit Arval
Arval - Ihr kompetenter Partner
Details zum Flottenaustauschprogramm
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Fördervoraussetzungen nach Institutionskennzeichen
Fördervoraussetzung ist eine laut Handelsregisterauszug eindeutige Zuordnung der Einrichtung/Unternehmung zur Wirtschaftszweigklassifikation Q. Dazu gehören beispielsweise Krankenhäuser, Seniorenheime, mobile Pflegedienste, Kinder- und Jugendeinrichtungen uvm.
Wir stehen Ihnen als Händlerpartner zur Erstellung eines Leasingangebots zur Verfügung, wenn Ihr Institutionskennzeichen mit einer der folgenden Zahlenkombinationen beginnt:26... (Krankenhäuser, Kurheime, Sanatorien)
45... (freiberufliche Hebammen)
46... (Krankenpfleger, Hauspfleger, Haushaltshilfen, Hauspfleger, ambulante Pflegedienste)
48... (nach § 125 SGB V, verordnete Hausbesuche)
50... (karitative Organisationen, die nicht zur Kirche gehören)
51... (Rehabilitationsstätten, Sozialstationen, Pflegeheime)
53... (Einrichtung für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation)
54... (nach § 111 SGB V, ambulante Rehabilitationseinrichtungen)
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Fördervorraussetzung im Detail
Förderungsfähig sind zudem Unternehmen und Organisationen, die in Anlehnung an die Einrichtungen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen der Wirtschaftszweigklassifikation tätig sind. Des Weiteren wird eine Mindesthaltefrist von 24 Monaten mit einer überwiegend betrieblichen Nutzung >50% vorausgesetzt.
Im Detail förderfähig sind:
- Wohlfahrtsverbände, kirchliche Körperschaften und ihre Arbeitsgemeinschaften, Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime,
- Ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen und deren Träger,
- Stationäre Altenhilfe und Wohngruppen,
- Behindertenwerkstätten,
- Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie,
- Müttergenesungswerke,
- Kindergärten, Kindertagesstätten,
- Schulen, Bildungs- und Jugendeinrichtungen,
- Gemeinnützige Einrichtungen der Erwachsenenbildung,
- Mehrgenerationenhäuser mit offenem Tagestreffpunkt,
- Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,
- Kieztreffs und Begegnungsstätten,
- Flüchtlingseinrichtungen,
- Obdachloseneinrichtungen und Tafeln,
- Bibliotheken,
- Träger des Brand- und Katastrophenschutzes und Rettungswesens,
- Selbsthilfegruppen und Sozialberatungsstellen,
- Jugendherbergen und Familienferienstätten,
- Träger der beruflichen Eingliederung und beruflichen Weiterbildung,
- Bildungsträger der Sozialen Arbeit (z. B. Tagungshäuser, Fortbildungseinrichtungen, Bildungswerke und Akademien),
- Frauenhäuser,
- Einrichtungen der Jugendhilfe und SOS-Kinderdörfer,
- Einrichtungen zur Betreuung und Behandlung suchtkranker Menschen.
Die hier angegebenen Informationen beziehen sich auf die Veröffentlichungen des BMWK und die aktuell gültige Richtlinie zu Sozial & Mobil. Detailinformationen finden sie auf den Seiten des Bundesministeriums. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
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Was wird gefördert?
Fördergegenstand des Programmes „Sozial & Mobil“ sind rein elektrisch betriebene Neufahrzeuge (BEV). Hybrid-Autos, Plug-in-Hybrid-Autos oder Fahrzeuge, die mit Brennstoffzellen betrieben werden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
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Wie hoch ist die Fördersumme?
Die exakte Förderhöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Bezuschusst werden die Mehrkosten, die die preisliche Differenz zwischen einem Elektrofahrzeug und einem vergleichbaren Verbrenner darstellen, z.B. e-Combo vs. Combo. Für Arval, als Käufer der Fahrzeuge, gilt ein Fördersatz in Höhe von 40 Prozent.
Die Zuwendung wird nach Fahrzeugzulassung von Arval beim Bundesamt beantragt und fließt in vollem Umfang in die Leasingrate ein. Sie als Kunde erwartet kein zusätzlicher bürokratischer Mehraufwand.
Für die Berechnung der Förderhöhe sind verschiedene Varianten möglich. Für Leasinggesellschaften gilt der Pauschal-Ansatz. Hier werden Mittelwerte verglichen und die Kategorisierung erfolgt nach Modell und vereinzelt auch nach Batteriegröße. Die Einteilung wird vom Bundesamt/Projektträger vorgenommen und ist vom Antragsteller nicht veränderbar
Genauere Informationen zur Ermittlung der Förderhöhe finden Sie direkt auf den Seiten des Bundesministeriums.
Quelle: https://www.erneuerbar-mobil.de/foerderprogramme/sozial%26mobil
Stand: Dezember 2022
Weitere Fragen zum Förderprogramm
Das Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ läuft bis 2024. Voraussetzung für die Auszahlung ist u.a., dass die Zulassung vor dem 30.09.2024 erfolgt.
Das Flottenaustauschprogrammes ist ein Förderungsprogramm der Bundesrepublik Deutschlands. Finanziert wird aus dem Topf des Bundesministeriums für Umwelt, Natur und nukleare Sicherheit. Mit dem Förderungsprogramm werden sowohl Klimaziele als auch die Unterstützung des wirtschaftlichen Aufbaus nach der Corona-Krise unter einen Hut gebracht.
Im Rahmen des Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ stellt das Bundesministerium eine Förderungsvolumen von 200 Millionen Euro für das Sozial- und Gesundheitswesen bereit. Von dem Fördertopf sollen möglichst viele Flottenbetreibenden aus dem Sozial- und Gesundheitswesen profitieren können, sodass wir gemeinsam die globalen Klimaziele erreichen können.
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