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Bike Leasing für Fahrräder und E-Bikes

Individuelles Bike Leasing für Ihr Unternehmen

Erstellen Sie gemeinsam mit unserem Partner Lease a Bike ein praktisches Online-Tool für Ihr Fahrradflottenmanagement. Ganz nach dem Motto: Einfach, individuell und nachhaltig. 

Erweitern Sie Ihre Flotte mit professioneller Unterstützung

Nachhaltig

Setzen Sie auf nachhaltige Antriebe

Einfache Abwicklung

Fahrradflottenmanagement ist mit Lease a Bike ganz einfach

Mitarbeitermotivation

Stärken Sie Ihre Beziehung zu Ihren Mitarbeitenden 


Begeistern Sie Ihre Mitarbeitenden mit Fahrradleasing

Der Dienstwagen ist ein beliebtes Mittel zur Motivation von Mitarbeitenden. Mit unserem Partner Lease a Bike ermöglichen wir Ihnen das gleiche Prinzip auch als Dienstrad- beziehungsweise E-Bike-Leasing. Zur Arbeit, zu einem Wochenendausflug oder zur körperlichen Fitness – viele Unternehmen stellen ihren Angestellten die Option der grünen Mobilität auf zwei Rädern zur Verfügung. Ergänzen auch Sie Ihre Flotte um Fahrräder oder E-Bikes und nutzen Sie das praktische Fahrradflottenmanagement.

 

So geht Bike Leasing heute:

  • Zusammenarbeit mit einem der erfolgreichsten Fahrradhersteller Deutschlands 
  • Vollständig digitale Abwicklung der Fahrradflotte im Unternehmen
  • Freie Händlerauswahl und umfangreiches Sortiment
  • Ein Leasing-Paket mit optimalen Konditionen  
  • Rundum-Schutz-Pakete für eine ideale Absicherung 

Bike Leasing bietet jede Menge Vorteile

Mann im Anzug und Fahrrad
Für das Unternehmen
Mann und Frau auf dem Fahrrad
Für die Mitarbeitenden
  • So profitieren Sie als Unternehmen von der Fahrradflotte

    Positives Arbeitgeberimage

    Sie erhöhen mit einem Leasingrad die Motivation und die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeitenden und leisten gleichzeitig einen aktiven Beitrag zur Gesundheitsförderung und zum Umweltschutz.

    Einfache und digitale Abwicklung

    Digitale und voll automatisierte Prozesse erleichtern Bestellvorgänge und Freigaben, wodurch sich Ihr administrativer Aufwand reduziert. Zudem unterstützt Sie unser Partner über den gesamten Leasingzeitraum hinweg.

    Absicherung vor Risiken

    Dank der Rücknahmegarantie* und des Ratenausfallschutzes* von Lease a Bike sind Sie für den Fall, dass Ihre Mitarbeitenden aus der Lohnfortzahlung fallen, abgesichert.

    Finanziell attraktiv

    Das Angebot ist für Sie in der Regel kostenneutral. Gleichzeitig sparen Sie durch die Gehaltsumwandlung Sozialabgaben und Steuern ein.

     

    *Mit dem Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten. Die kostenneutrale Rücknahme ist ab dem 7. Monat durch Bike Mobility Services möglich.
  • Das gewinnen Ihre Mitarbeitenden

    Bike Leasing als kostengünstige Alternative zum Kauf

    Durch die Bezahlung der Leasingrate aus dem Bruttogehalt, wird das Fahrrad bis zu 40% günstiger als beim regulären Kauf im Handel.

    Großes Leasingangebot und Händlernetz

    Vielfältige Produkt- und Markenauswahl bei mehr als 5.000 Fahrrad-Fachhandlungen deutschlandweit.

    Umfassender Rundum-Schutz

    Optimale Absicherung des Leasingrads durch drei zur Auswahl stehender Rundum-Schutz-Pakete, die u.a. alle eine jährliche Inspektion und europaweite Mobilitätsgarantie inklusive 24/7 Pannenhilfe zusichern.

    Kaufoption nach Leasingvertragsende

    Auf Wunsch erhalten Angestellte ein attraktives Kaufangebot für das Dienstrad nach Ablauf der Leasingzeit.

In nur vier Schritten zum geleasten Fahrrad

Sie motivieren Ihre Mitarbeitenden mit einem attraktiven und umweltfreundlichen Incentive und binden sie so langfristig an das Unternehmen. Die Gehaltsumwandlung und der umfassende Rundum-Schutz machen das Konzept besonders vorteilhaft.

So funktioniert’s: In nur vier Schritten können Sie und Ihre Mitarbeitenden mit dem Bike Leasing loslegen.

 

Bike Leasing Prozess

Dienstrad-Leasing mit den Rundum-Schutz-Paketen

Frau mit Fahrrad

Diebstahl- und Schadenschutz

Im abgeschlossenen Zustand ist das Rad während der gesamten Leasinglaufzeit vor Diebstahl, Einbruch oder Raub 24 Stunden am Tag zum Neuwert versichert. Weiterhin abgesichert sind Bedienungsfehler oder einfache Fahrlässigkeit, Unfall oder Vandalismus, Schäden am Motor oder Akku sowie aufgrund von Öl- und Schmiermangel.

Europaweite Mobilitätsgarantie

Die 24-Stunden-Service-Hotline garantiert Ihren Fahrenden eine europaweite Bergung und Abschleppung des Firmenrads zu jeder Zeit. Ebenso enthalten sind weitere Leistungen, wie die Organisation eines Ersatzrads oder des Rücktransports.

Verschleiß, Reparatur und Ersatzteile

Die Höhe der abgesicherten Instandhaltungskosten ist je nach individuellem Bedarf für das Dienstfahrrad buchbar. Sie wählen zwischen den drei Paketen: Basis mit einer Abdeckung bis 75 Euro pro Jahr, Premium bis 200 Euro pro Jahr oder All-inclusive mit einer unbegrenzten Abdeckung für Verschleiß, Reparaturen und Ersatzteilen.

Wartungsservice

Kostenlose Erstinspektion sowie jährliche Inspektion nach UVV durch Fachhändler beziehungsweise Fachhandelswerkstatt sind inklusive.

Für weitere Infos zum Thema Bike Leasing nutzen Sie das Kontaktformular

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Häufige Fragen zum Thema Fahrradleasing

Allgemeine Fragen

Wie funktioniert Fahrradleasing über Arval?

Fahrradleasing über Arval ermöglicht es Ihren Mitarbeitenden, Fahrräder - wie Stadträder, Rennräder, Lastenräder oder E-Bikes - zu beziehen, ohne diese käuflich zu erwerben. Das Dienstfahrrad wird dabei für 36 Monate gegen eine monatliche Rate geleast. Die Abwicklung erfolgt über unseren Partner Lease a Bike.

Das Leasing umfasst nicht nur die Überlassung des Fahrrads an Ihre Mitarbeitenden, sondern auch umfangreiche Full-Service-Leistungen inklusive Wartung und gewünschtem Zubehör. Die Leasingrate wird als Gehaltsumwandlung auf das Bruttogehalt umgelegt, was steuerliche Vorteile für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden hat.


Welche Vorteile bietet Bike Leasing für Ihr Unternehmen?

Mit einer Leasing-Fahrradflotte schaffen Sie eine umweltfreundliche Alternative zum Auto sowie einen positiven Beitrag zu Ihrer CO2-Bilanz und Ihrem ökologischen Fußabdruck. Gleichzeitig fördern Sie das körperliche Wohlbefinden und die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeitenden. Für potentielle Arbeitnehmende kann die Möglichkeit zum Bike Leasing über das Unternehmen ein Anreiz für ein zukünftiges Arbeitsverhältnis sein.


Bringt Bike Leasing Nachteile für das Unternehmen mit sich?

Das Fahrradleasing für Ihre Mitarbeitenden hat keine Nachteile für Sie. Das Leasing-Konzept ist kostenneutral und durch die administrative Unterstützung unseres Partners Lease a Bike mit geringem Aufwand für Ihr Unternehmen verbunden.


Können Mitarbeitende auch E-Bikes geschäftlich leasen?

Ja, auch E-Bikes können von Ihren Mitarbeitenden über die Firma geleast werden. Das Gleiche gilt ebenfalls für Elektrofahrräder, motorenunterstützte Pedelecs und  E-Lastenräder.


Welche Fahrräder stehen beim Fahrradleasing zur Auswahl?

Mit dem Fahrradleasing über Arval steht Ihnen und Ihren Mitarbeitenden eine große Auswahl an Fahrrädern für jeden Bedarf zur Verfügung. Unser Partner Lease a Bike kooperiert mit über 5.000 Fachhandlungen, die mehr als 100 Herstellermarken und viele Produktvarianten anbieten.

Die grundsätzlichen Fahrrad-Typen umfassen unter anderem:

  • E-Bike (bis max. 25 km/h motorenunterstützt)
  • Speed Pedelec (bis 45 km/h motorenunterstützt, bitte rechtliche Vorgaben beachten)
  • Rennrad und Gravel
  • City-Bike
  • Mountainbike oder E-Mountainbike
  • Tourenfahrrad
  • Lastenrad oder E-Lastenrad

Fragen rund um den Leasingvertrag

Was passiert mit dem Leasingvertrag, wenn Mitarbeitende vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen?

Wenn Mitarbeitende vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, bietet Ihnen Lease a Bike drei Möglichkeiten:

  1.  Übertragung des Dienstrads auf einen neuen Mitarbeitenden

Das Unternehmen bietet das Dienstrad für die verbleibende Vertragslaufzeit anderen Mitarbeitenden an. Dazu muss das Unternehmen mit der entsprechenden Person eine neue Zusatzvereinbarung aufsetzen sowie die Registrierung des neuen Angestellten im Lease a Bike Portal vornehmen. Die Namensumschreibung übernimmt Lease a Bike.

  1. Vorzeitige Auflösung des Leasingverhältnisses

Eine vorzeitige Beendigung des Leasingvertrags für das Fahrrad oder E-Bike ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ihre Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, das Fahrrad nach Ablauf des Leasingvertrags käuflich zu erwerben oder bei vorzeitiger, einvernehmlicher Auflösung des Leasingvertrags zur Finanzierung des Kaufpreises. Durch den Kauf geht das Leasingobjekt in das Eigentum des Kaufenden über.

  1. Mitnahme des Leasingvertrags in das neue Unternehmen

Vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung wird das Leasingfahrrad auf das neue Unternehmen überschrieben und das Leasingverhältnis durch das neue Unternehmen weitergeführt.


Was passiert nach Ablauf des Leasingzeitraums mit dem Fahrrad oder E-Bike?

Nach Ablauf des Leasingzeitraums entscheiden Sie als Unternehmen beziehungsweise der Arbeitnehmende selbst, ob das Fahrrad oder E-Bike zurückgegeben oder abgelöst werden soll. Bei Interesse an einem Kauf erstellt Lease a Bike ein Angebot. Alternativ kann ein neuer Leasingvertrag für ein neues Leasingfahrrad vereinbart werden. Das alte Fahrrad wird über Lease a Bike an den Händler zurückgegeben.


Was passiert mit dem Fahrradleasing in der Elternzeit oder wenn die Entgeltfortzahlung anderweitig unterbrochen wird?

Während der Elternzeit oder bei Krankheit Ihrer Mitarbeitenden von mehr als 42 Tagen greift der Ratenausfallschutz. Dieser ist kostenfrei, sofern der Leasingvertrag schon mindestens 6 Monate besteht. Dadurch übernimmt unser Partner Lease a Bike für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten die Leasingraten. Für detaillierte Informationen beraten wir bzw. unser Partner Ihre Mitarbeitenden gerne individuell.


Das ist aus steuerlicher Sicht beim Bike Leasing zu beachten

Was hat es mit der Gehaltsumwandlung beim Bike Leasing auf sich?

Die Gehaltsumwandlung ermöglicht es Angestellten, einen Teil ihres Gehalts nicht direkt ausgezahlt, sondern als Sachbezug für die Überlassung eines Dienstrads zu erhalten. Dazu wird eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag geschlossen, die die zukünftige Herabsetzung des Gehalts in Höhe der errechneten Leasingrate für die Dauer des Bike Leasings regelt. Durch das dadurch entstandene „geringere“ Gehalt ergibt sich ein steuerlicher Vorteil.


Welche steuerlichen Vorteile ergeben sich beim Fahrradleasing für Arbeitgebende?

Durch die Gehaltsumwandlung entstehen steuerliche Vorteile, da Arbeitgebende einen niedrigeren Bruttolohn versteuern müssen. Zudem können Sie als Unternehmen das Dienstrad als Betriebsausgabe absetzen.


Welche steuerlichen Vorteile ergeben sich beim Fahrradleasing für Mitarbeitende?

Seit 2020 gilt das sog. Dienstwagenprivileg auch für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes, das es Arbeitgebenden ermöglicht, ihren Mitarbeitenden ein Fahrrad oder E-Bike zur geschäftlichen sowie privaten Nutzung zur Verfügung zu stellen. Dadurch, dass Mitarbeitende das Rad auch privat nutzen, müssen sie laut Gesetzgebung den geldwerten Vorteil pauschal mit 1 % eines auf volle 100€ abgerundeten Viertels des Bruttolistenpreises des Fahrrads (UVP) versteuern. Der daraus resultierende Betrag wird anschließend wieder zum zu versteuernden Einkommen addiert. Umgangssprachlich spricht man auch von einer vorteilhaften 0,25%-Versteuerung des Bruttolistenpreises des Rads.

Zum Verständnis hier ein kleines Rechenbeispiel:

  • Fahrrad UVP: 2000€
  • 2000€* 1/4 = 500€
  • abgerundet auf volle Hundert Euro: 500€
  • 500€* 1% = 5€; diese 5€ werden wieder auf das Bruttoeinkommen hinzuaddiert, aufgrund der privaten Nutzung des Dienstrades
  • Die 5€ ergeben sich ebenfalls aus der vorteilhaften 0,25% Versteuerung: 0,25%*2000€ (UVP) = 5€

Durch diese Regelung wird das Fahrrad für Mitarbeitende bis zu 40% günstiger als beim regulären Kauf im Handel. Die exakten Einsparungen, die sich den Mitarbeitenden aus dem Fahrradleasing mit unserem Partner Lease a Bike ergeben, können hier berechnet werden.


Wie wird ein Dienstfahrrad in der Steuererklärung angegeben?

Ein Dienstfahrrad muss in der Steuererklärung als Sachbezug angegeben werden. Die Arbeitnehmenden müssen den geldwerten Vorteil, der sich aus der privaten Nutzung des Firmenfahrrads ergibt, versteuern.

 

 

 

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