Der Firmenwagen ist das Herzstück für kleine Betriebe und Selbstständige: egal ob als Arbeitsmittel, Büro oder als Transportmittel für Waren. Die Anschaffung ist mitunter teuer – auch wenn das Fahrzeug über mehrere Jahre steuerlich abschreibbar ist. Besser: Leasen statt kaufen! Leasing bietet Unternehmen deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten und kommt für jegliche Firmengröße und -form in Frage.
Die Vorteile im Überblick:
• Bei Bilanzierung nach HGB zählt die Leasingrate bei betrieblicher Nutzung zu den Betriebsausgaben. Sie ist somit voll steuerlich absetzbar.
• Fixe, monatliche Raten ermöglichen eine langfristige Planung.
• Mit der Leasingrate wird monatlich nur die Nutzung gezahlt, hohe Anschaffungskosten fallen nicht an.
• Das geleaste Fahrzeug bleibt in der Bilanz des Leasinggebers. So wird die Eigenkapitalquote des Leasingnehmers nicht belastet, Kreditwürdigkeit und Liquidität bleiben erhalten.
So geht’s richtig!
Leasingraten, Sonderzahlungen oder Zulassungsgebühren sind als Betriebsausgaben ausweisbar. Selbständige, die ihren Firmenwagen privat nutzen, können diese Kosten anteilig über die Einnahmen-Überschuss- Rechnung abschreiben. Aber aufgepasst! Der betriebliche Nutzungsanteil darf nicht unter eine gewisse Grenze fallen. Sonst gilt: reines Privatvergnügen. Die praktikabelste Regel ist die 10 Prozent-Regelung, die sich mit einem Fahrtenbuch nachweisen lässt. Und nicht zu vergessen: Die anfallende Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden. So senkt die Leasingrate die Steuerlast beim Finanzamt.
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